China: neue Richtlinien für b?rsennotierte Unternehmen

Die chinesische B?rsenaufsicht hat die Bestimmungen für b?rsennotierte Unternehmen erweitert, berichtet das China Securities Journal. Die gegenw?rtig gültigen Bestimmungen wurden erstmals 1997 ver?ffentlicht.

Die neuen Bestimmungen sollen die Unternehmensführung von notierten Unternehmen verbessern, indem sie die Befugnisse der Führungskr?fte beschr?nken, um Machtmissbrauch oder Betrug, wie sie in einigen notierten Unternehmen an der Tagesordnung sind, zu unterbinden.

Nach den neuen Bestimmungen ist der h?chste Entscheidungstr?ger eines notierten Unternehmens die Aktion?rsversammlung und nicht der Vorstandsvorsitzende. Au?erdem müssen alle bedeutenden Entscheidungen von der Aktion?rsversammlung genehmigt werden.

Um die Kontrolle von Unternehmen durch Insider zu verhindern, dürfen führende Angestellte und Vertreter der Arbeitnehmer nicht mehr als die H?lfte der Sitze im Aufsichtsrat innehaben.

Aktion?re dürfen nicht über Transaktionen entscheiden, an denen sie beteiligt sind und nur die Aktion?rsversammlung kann Wirtschaftsprüfungsunternehmen bestimmen. Auf diese Weise soll Bilanzbetrug verhindert werden.

Aufsichtsratmitglieder, Vorgesetzte und leitende Angestellte durften früher w?hrend ihrer Anstellung Aktien in ihrem Besitz nicht ver?u?ern. Nun dürfen sie ihre Anteile ein Jahr nach dem B?rsengang oder sechs Monate nach Beendigung ihres Vertrages verkaufen. Pro Jahr dürfen sie aber nicht mehr als 25 Prozent der Aktien absto?en, die sie an dem Unternehmen besitzen.

In China sind gegenw?rtig rund 1300 Unternehmen notiert. Das schwache Abschneiden vieler Unternehmen und ihr schlechtes Management werden oft für die trotz des starken Wirtschaftswachstums entt?uschenden Ergebnisse des chinesischen Wertpapiermarktes verantwortlich gemacht.

(China.org.cn, Xinhua, 23. M?rz 2006)