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III. Das Ermittlungssystem

(1) Ermittlungssystem

Das Ermittlungsverfahren ist eine spezielle Untersuchungs- und Zwangsma?nahme, die die Volksstaatsanwaltschaft w?hrend der Behandlung von Rechtsf?llen nach gesetzlichen Bestimmungen ergreift.

Ermittlungssystem ist der Gesamtbegriff über den Charakter, die Aufgaben, das Organisationssystem, die Prinzipien für die Organisation und die Aktivit?ten der staatlichen Ermittlungsorgane sowie ihr Arbeitssystem.

1. Die Stellung und der Charakter des Sicherheitsorgans

Das Sicherheitsorgan ist ein wichtiger Bestandteil der Volksregierung. Es ist sowohl ein Regierungsorgan als auch ein Justizorgan. Es nimmt sowohl in der administrativen Verwaltung als auch in der gesetzlichen Ermittlung eine wichtige Stellung ein und spielt im Kampf gegen Verbrecher und in der Wahrung der ?ffentlichen Sicherheit eine unersetzliche Rolle.

Das Sicherheitsorgan ist ein wichtiger Bestandteil des Staatsapparats und zugleich eine Funktionsabteilung der Regierung. Es übt die ausführende Gewalt des Staates aus, indem es nach dem Gesetz die ?ffentliche Sicherheit verwaltet. Zugleich übt es die Gerichtsbarkeit des Staates aus, indem es nach dem Gesetz gegen Straff?lle ermittelt.

2. System der Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizei ist Teil des Sicherheitsorgans und ein wichtiger Bestandteil der Volkspolizei.

(1) Die Qualifikation der Ermittlungsbeamten

Nach den Bestimmungen von Artikel 26 des Gesetzes über die Volkspolizei müssen die Ermittlungsbeamten den folgenden Voraussetzungen entsprechen:

a) Sie müssen Bürger der Volksrepublik China sein, die das 23. Lebensalter vollendet haben.

b) Sie müssen die Verfassung der Volksrepublik China unterstützen.

c) Sie müssen politisch zuverl?ssig, fachlich qualifiziert und moralisch einwandfrei sein.

d) Sie müssen gesund sein.

e) Sie müssen mindestens eine Oberschulbildung haben.

f) Sie wollen freiwillig als Volkspolizist arbeiten.

Folgende Personen dürfen nicht als Volkspolizist arbeiten.

a) Diejenigen, die wegen Kriminalit?t vorbestraft sind.

b)Diejenigen, die unehrenhaft aus dem ?ffentlichen Dienst entlassen worden sind.

(2) Bef?rderungssystem für die Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizisten werden Rang um Rang bef?rdert. Für die Volkspolizei gibt es dreizehn R?nge in fünf Klassen:

a) Generalinspektor und stellvertretender Generalinspektor

b) Inspektor (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)

c) Intendant (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)

d) Kommissar (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)

e) Polizist (erster Klasse und zweiter Klasse)

Für die Titelverleihung ist das Ministerium für ?ffentliche Sicherheit zust?ndig. Die Titel werden entsprechend den ?mtern verliehen, und die Polizisten werden nach festgesetzten Fristen und festgelegten Bedingungen Rang um Rang bef?rdert.

3. Arbeitssystem für Ermittlungen

(1) System der Annahme von F?llen und der Aktenführung

Die Sicherheitsorgane sollen, wenn Verd?chtige von Bürgern ergriffen und der Polizei übergeben, angeklagt oder angezeigt werden oder ein Verd?chtiger sich der Polizei stellt, den jeweiligen Fall sofort übernehmen, sich Klarheit über den Tatbestand verschaffen und dabei Protokoll führen. Sie sollen die von ihnen angenommenen F?lle so schnell wie m?glich behandeln. Die F?lle, die den festgelegten Bedingungen entsprechen, sollen sie für weitere Nachforschungen und gerichtliche Verfolgung den Akten anh?ngen; in schwerwiegenden und komplizierten F?llen sollen sie einen Ermittlungsplan ausarbeiten und notwendige Ma?nahmen ergreifen.

(2) System der Ermittlungsverfahren

Die Sicherheitsorgane sollen über jene Straff?lle, für die Akten angelegt worden sind, Ermittlungen anstellen, um Beweismaterial über die Schuld oder Unschuld, schwere Schuld oder leichte Schuld der Verd?chtigen zu sammeln und zu überprüfen. Dabei k?nnen sie nach Bedarf verschiedene Mittel anwenden und verschiedene Ma?nahmen ergreifen, müssen aber streng nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren handeln.

(3) System der Untersuchungshaft und Verhaftung

Die Sicherheitsorgane k?nnen auf frischer Tat ertappte Straft?ter oder Verd?chtige in schwerwiegenden F?llen in Untersuchungshaft nehmen. Verd?chtigen, deren Verbrechen nachweisbar sind und die mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen haben, k?nnen sie erlauben, gegen Bürgschaft in Freiheit auf den Proze? zu warten oder unter Aufsicht zu leben. Wenn die o. g. Ma?nahmen nicht ausreichen, eine Gefahr für Gesellschaft zu verhindern, sollen sie bei der Staatsanwaltschaft die Genehmigung zur Verhaftung beantragen.

(4) System für die übergabe zur Anklage

Die Sicherheitsorgane sollen die Rechtsf?lle, bei denen sie die Ermittlung abgeschlossen haben, bei denen der Straftatbestand klar und nachweisbar ist, die Straftat richtig definiert werden kann, alle notwendigen gesetzlichen Formalit?ten erledigt worden sind und ein Proze? angestrengt werden soll, der Volksstaatsanwaltschaft der gleichen Ebene zur Entscheidung über eine Anklage übergeben.

(5) System für die Sammlung von Beweismaterial

Die Ermittlungsbeamten müssen streng nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren so gut wie m?glich Beweise, die die Schuld oder Unschuld, schwere Schuld oder leichte Schuld der Verd?chtigen nachweisen k?nnen, sammeln. Es ist ihnen streng verboten, durch Folter Gest?ndnisse zu erpressen oder durch Drohung, Verführung, Betrug oder andere illegale Methoden Beweismaterial zu sammeln.

 

 
 
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