(1) Ermittlungssystem
Das Ermittlungsverfahren ist eine spezielle Untersuchungs- und
Zwangsma?nahme, die die Volksstaatsanwaltschaft w?hrend der
Behandlung von Rechtsf?llen nach gesetzlichen Bestimmungen
ergreift.
Ermittlungssystem ist der Gesamtbegriff über den Charakter, die
Aufgaben, das Organisationssystem, die Prinzipien für die
Organisation und die Aktivit?ten der staatlichen Ermittlungsorgane
sowie ihr Arbeitssystem.
1.
Die Stellung und der Charakter des Sicherheitsorgans
Das Sicherheitsorgan ist ein wichtiger Bestandteil der
Volksregierung. Es ist sowohl ein Regierungsorgan als auch ein
Justizorgan. Es nimmt sowohl in der administrativen Verwaltung als
auch in der gesetzlichen Ermittlung eine wichtige Stellung ein und
spielt im Kampf gegen Verbrecher und in der Wahrung der
?ffentlichen Sicherheit eine unersetzliche Rolle.
Das Sicherheitsorgan ist ein wichtiger Bestandteil des
Staatsapparats und zugleich eine Funktionsabteilung der Regierung.
Es übt die ausführende Gewalt des Staates aus, indem es nach dem
Gesetz die ?ffentliche Sicherheit verwaltet. Zugleich übt es die
Gerichtsbarkeit des Staates aus, indem es nach dem Gesetz gegen
Straff?lle ermittelt.
2.
System der Kriminalpolizei
Die Kriminalpolizei ist Teil des Sicherheitsorgans und ein
wichtiger Bestandteil der Volkspolizei.
(1) Die Qualifikation der Ermittlungsbeamten
Nach den Bestimmungen von Artikel 26 des Gesetzes über die
Volkspolizei müssen die Ermittlungsbeamten den folgenden
Voraussetzungen entsprechen:
a)
Sie müssen Bürger der Volksrepublik China sein, die das 23.
Lebensalter vollendet haben.
b)
Sie müssen die Verfassung der Volksrepublik China unterstützen.
c)
Sie müssen politisch zuverl?ssig, fachlich qualifiziert und
moralisch einwandfrei sein.
d)
Sie müssen gesund sein.
e)
Sie müssen mindestens eine Oberschulbildung haben.
f)
Sie wollen freiwillig als Volkspolizist arbeiten.
Folgende Personen dürfen nicht als Volkspolizist arbeiten.
a)
Diejenigen, die wegen Kriminalit?t vorbestraft sind.
b)Diejenigen, die unehrenhaft aus dem ?ffentlichen Dienst entlassen
worden sind.
(2) Bef?rderungssystem für die Kriminalpolizei
Die Kriminalpolizisten werden Rang um Rang bef?rdert. Für die
Volkspolizei gibt es dreizehn R?nge in fünf Klassen:
a)
Generalinspektor und stellvertretender Generalinspektor
b)
Inspektor (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)
c)
Intendant (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)
d)
Kommissar (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)
e)
Polizist (erster Klasse und zweiter Klasse)
Für die Titelverleihung ist das Ministerium für ?ffentliche
Sicherheit zust?ndig. Die Titel werden entsprechend den ?mtern
verliehen, und die Polizisten werden nach festgesetzten Fristen und
festgelegten Bedingungen Rang um Rang bef?rdert.
3.
Arbeitssystem für Ermittlungen
(1) System der Annahme von F?llen und der Aktenführung
Die Sicherheitsorgane sollen, wenn Verd?chtige von Bürgern
ergriffen und der Polizei übergeben, angeklagt oder angezeigt
werden oder ein Verd?chtiger sich der Polizei stellt, den
jeweiligen Fall sofort übernehmen, sich Klarheit über den
Tatbestand verschaffen und dabei Protokoll führen. Sie sollen die
von ihnen angenommenen F?lle so schnell wie m?glich behandeln. Die
F?lle, die den festgelegten Bedingungen entsprechen, sollen sie für
weitere Nachforschungen und gerichtliche Verfolgung den Akten
anh?ngen; in schwerwiegenden und komplizierten F?llen sollen sie
einen Ermittlungsplan ausarbeiten und notwendige Ma?nahmen
ergreifen.
(2) System der Ermittlungsverfahren
Die Sicherheitsorgane sollen über jene Straff?lle, für die Akten
angelegt worden sind, Ermittlungen anstellen, um Beweismaterial
über die Schuld oder Unschuld, schwere Schuld oder leichte Schuld
der Verd?chtigen zu sammeln und zu überprüfen. Dabei k?nnen sie
nach Bedarf verschiedene Mittel anwenden und verschiedene Ma?nahmen
ergreifen, müssen aber streng nach dem gesetzlich festgelegten
Verfahren handeln.
(3) System der Untersuchungshaft und Verhaftung
Die Sicherheitsorgane k?nnen auf frischer Tat ertappte Straft?ter
oder Verd?chtige in schwerwiegenden F?llen in Untersuchungshaft
nehmen. Verd?chtigen, deren Verbrechen nachweisbar sind und die mit
einer Freiheitsstrafe zu rechnen haben, k?nnen sie erlauben, gegen
Bürgschaft in Freiheit auf den Proze? zu warten oder unter Aufsicht
zu leben. Wenn die o. g. Ma?nahmen nicht ausreichen, eine Gefahr
für Gesellschaft zu verhindern, sollen sie bei der
Staatsanwaltschaft die Genehmigung zur Verhaftung beantragen.
(4) System für die übergabe zur Anklage
Die Sicherheitsorgane sollen die Rechtsf?lle, bei denen sie die
Ermittlung abgeschlossen haben, bei denen der Straftatbestand klar
und nachweisbar ist, die Straftat richtig definiert werden kann,
alle notwendigen gesetzlichen Formalit?ten erledigt worden sind und
ein Proze? angestrengt werden soll, der Volksstaatsanwaltschaft der
gleichen Ebene zur Entscheidung über eine Anklage übergeben.
(5) System für die Sammlung von Beweismaterial
Die Ermittlungsbeamten müssen streng nach dem gesetzlich
festgelegten Verfahren so gut wie m?glich Beweise, die die Schuld
oder Unschuld, schwere Schuld oder leichte Schuld der Verd?chtigen
nachweisen k?nnen, sammeln. Es ist ihnen streng verboten, durch
Folter Gest?ndnisse zu erpressen oder durch Drohung, Verführung,
Betrug oder andere illegale Methoden Beweismaterial zu sammeln.