Am 20. Dezember 1994 wurde auf der 11. Tagung des St?ndigen
Ausschusses des 8. Nationalen Volkskongresses das ?Gef?ngnisgesetz
der Volksrepublik China“ angenommen. Am selben Tag wurde es
bekanntgegeben. Damit wurde ein neues Kapitel für das chinesische
Gef?ngnissystem aufgeschlagen.
(1) Die zust?ndige Beh?rde für Gef?ngnisse
Nach dem Gef?ngnisgesetz ist die Verwaltungsabteilung für Justiz
des Staatsrates zust?ndig für die Gef?ngnisse des ganzen Landes.
Das Justizministerium hat das Verwaltungsamt für Gef?ngnisse als
eine Funktionsabteilung für die Verwaltung der Gef?ngnisse des
ganzen Landes eingerichtet. Die Justiz?mter aller Provinzen,
autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte sind für die
Gef?ngnisse, die sich in ihrer administrativen Region befinden,
zust?ndig. Die Verwaltungs?mter für Gef?ngnisse aller Provinzen,
autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte arbeiten unter
der Führung der lokalen Justiz?mter.
In
China gibt es haupts?chlich zwei Arten von Gef?ngnissen:
a)
Gef?ngnisse für Verbrecher, die vom Volksgericht zu zeitlich
beschr?nkten oder lebensl?nglichen Freiheitsstrafen oder zur
Todesstrafe mit zweij?hriger Strafaussetzung verurteilt worden
sind. Sie k?nnen Strafanstalten für m?nnliche H?ftlinge und
Strafanstalten für weibliche H?ftlinge einrichten. Die
Strafanstalten für weibliche H?ftlinge werden von Polizistinnen
verwaltet. Die Gef?ngnisse k?nnen nach dem Charakter der Verbrechen
und der Haftzeit in Strafanstalten für H?ftlinge, die
Kapitalverbrechen begangen haben, und Strafanstalten für H?ftlinge,
die sich weniger schwerwiegener Vergehen schuldig gemacht haben,
eingeteilt werden.
b)
Erziehungsanstalten für minderj?hrige Verbrecher, die vom
Volksgericht zu zeitlich beschr?nkten oder lebensl?nglichen
Freiheitsstrafen oder zur Todesstrafe mit zweij?hriger
Strafaussetzung verurteilt worden sind. Da ihre Insassen das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden sie auch als
Gef?ngnisse für Minderj?hrige oder Halbwüchsige bezeichnet. China
gew?hrt den Minderj?hrigen stets einen besonderen Schutz. Das gilt
auch für minderj?hrige Verbrecher. In den Erziehungsanstalten für
minderj?hrige Verbrecher werden Erziehungsprinzipien und –methoden,
die ihren Insassen entsprechen, angewendet.
(2) Die Einrichtung und das Personal der Gef?ngnisse
Nach dem Gef?ngnisgesetz müssen die Einrichtung, Aufl?sung und
Verlegung von Gef?ngnissen von der Verwaltungsabteilung für Justiz
des Staatsrates genehmigt werden. Diese Bestimmung tr?gt dazu bei,
nach den jeweiligen historischen und wirtschaftlichen Bedingungen
und den Naturbedingungen sowie anderen Faktoren eine vernünftige
Standortverteilung der Gef?ngnisse zu erm?glichen und eine
einheitliche, wirksame und richtige Vollstreckung der Strafen zu
gew?hrleisten.
Jedes Gef?ngnis hat einen Direktor und einige Vizedirektoren. Es
kann nach den praktischen Bedürfnissen notwendige Arbeitsorgane
einrichten und Verwalter einsetzen. Die Arbeitsorgane umfassen
neben den Verwaltungsorganen und Organen für Produktion Organe für
verschiedene Gef?ngnisangelegenheiten, Verpflegung, Hygiene,
Erziehung usw.
Nach dem Gef?ngnisgesetz sind die Gef?ngnisverwalter auch
Volkspolizisten. Diese Bestimmung legt den gesetzlichen Status der
Gef?ngnisverwalter fest. Das hei?t, da? die Gef?ngnispolizei eine
Art der Volkspolizei ist und den gleichen gesetzlichen Status wie
die Sicherheits- und Verkehrspolizei hat.
(3) Das Finanzsystem der Gef?ngnisse
Nach dem Gef?ngnisgesetz sichert der Staat den Gef?ngnisse die
Kosten für die Umerziehung der Verbrecher zu. Die Kosten für die
Gef?ngnispolizei, für die Umerziehung der Verbrecher und deren
Lebensunterhalt, für die Einrichtungen der Gef?ngnisse und für
andere Zwecke sind Posten des Staatshaushalts. Der Staat stellt die
notwendigen Produktionseinrichtungen und Geldmittel für die
Zwangsarbeit der Verbrecher zur Verfügung. Die von den Gef?ngnissen
im Rahmen des Gesetzes beanspruchten B?den, Bodensch?tze und andere
Naturressourcen sowie die Verm?gen der Gef?ngnisse werden
gesetzlich geschützt. Keine Einheit oder Privatperson darf sich an
ihnen vergreifen und sie sabotieren.
(4) Die grundlegenden Prinzipien für die Arbeit in den
Gef?ngnissen
In
Artikel 3 des Gef?ngnisgesetzes ist vorgesehen: ?Die Gef?ngnisse
praktizieren den Verbrechern gegenüber das Prinzip der Verbindung
der Strafe mit der Umerziehung und der Erziehung mit der
k?rperlichen Arbeit, um die Verbrecher zu Bürgern, die Gesetze
einhalten, zu erziehen.“
1.
Verbindung der Strafe mit der Umerziehung
Ohne Strafe kann man Verbrecher nicht dazu bringen, ihre Verbrechen
einzusehen und sich vom B?sen zum Guten zu bekehren. Die Strafe ist
eine Zwangsma?nahme, w?hrend die Umerziehung auf die Besserung der
T?ter abzielt. Das ist der grundlegende Charakter der gesetzlichen
Strafvollstreckung in China. Die Gef?ngnisse bestrafen die
Verbrecher nicht um der Strafe willen, sondern verbinden die Strafe
eng mit der Umerziehung.
2.
Verbindung der Erziehung mit der k?rperlichen Arbeit
Um
die Verbrecher wirksam umzuerziehen, mu? im Zuge der Vollstreckung
der Strafe am Prinzip der Verbindnung der Erziehung mit der
k?rperlichen Arbeit festgehalten werden. Mit der Erziehung sind die
ideologische und kulturelle Erziehung und die Berufsbildung und mit
der k?rperlichen Arbeit ist produktive Aktivit?t gemeint. Es ist
notwendig, die Umerziehung durch Erziehung mit der Umerziehung
durch k?rperliche Arbeit gut zu verbinden.
(5) Vollstreckung der Strafe
Die Vollstreckung der Strafe obliegt der Vollstreckungsbeh?rde, die
nach den gesetzlichen Bestimmungen die rechtsgültigen Urteile und
Entscheidungen der Rechtsprechungsbeh?rde in die Tat umsetzt. Die
Vollstreckung der Strafe in den chinesischen Gef?ngnissen umfa?t
haupts?chlich die folgenden Ma?nahmen:
1.
Inhaftierung
Verbrecher, die zu einer Todesstrafe mit zweij?hriger
Strafaussetzung, zu einer lebensl?nglichen Freiheitsstrafe oder zu
einer befristeten Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, kommen
nach dem gesetzlichen Verfahren ins Gef?ngnis. Die Inhaftierung
bedeutet den Beginn der Vollstreckung der Strafe. Sie mu? streng
nach dem gesetzlichen Verfahren durchgeführt werden.
Die Sicherheitsorgane, die Verbrecher inhaftieren, müssen innerhalb
eines Monats nach dem Tag, an dem sie die Mitteilung des
Volksgerichts über die Vollstreckung der Strafe für Verbrecher, die
zu einer Todesstrafe mit zweij?hriger Strafaussetzung, zu einer
lebensl?nglichen Freiheitsstrafe oder zu einer befristeten
Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, erhalten, die Verurteilten
ins Gef?ngnis bringen. W?hrend das Volksgericht die Verbrecher dem
Gef?ngnis zur Vollstreckung der Strafe übergibt, mu? es ihm
notwendige gesetzliche Dokumente zustellen, einschlie?lich des
Duplikats der Anklageschrift der Volksstaatsanwaltschaft, des
Urteilsspruchs des Volksgerichts, der Mitteilung über die
Vollstreckung des Urteils und des Registers über die Beendigung des
Gerichtsverfahrens. Ohne den Erhalt der o. g. gesetzlichen
Dokumente darf das Gef?ngnis Verbrecher nicht inhaftieren. Wenn die
o. g. Dokumente unvollst?ndig sind oder Fehler in der Registrierung
unterlaufen sind, mu? das Volksgericht, das das rechtsgültige
Urteil gef?llt hat, rechtzeitig Erg?nzungen oder Berichtigungen
vornehmen.
Vor Antritt ihrer Freiheitsstrafe müssen Verbrecher k?rperlich
untersucht werden, und es ist eine Kontrolle ihrer mitgeführten
Sachen vorzunehmen. Wenn bei der k?rperlichen Untersuchung
festgestellt wird, da? die zu einer lebensl?nglichen oder
befristeten Freiheitsstrafe Verurteilten an einer schweren
Krankheit leiden und gegen Bürgschaft zu einer ?rztlichen
Behandlung entlassen werden müssen oder schwangere Frauen sind bzw.
ihre S?uglinge stillen, k?nnen sie vorl?ufig nicht in Haft genommen
werden. Das gilt jedoch nicht für jene Verbrecher, die zu einer
Todesstrafe mit zweij?hriger Strafaussetzung verurteilt worden
sind. Das Gef?ngnis hat dem Volksgericht das Ergebnis der
k?rperlichen Untersuchung mitzuteilen, damit dieses entscheidet, ob
die Verbrecher, für die die Voraussetzungen für eine bedingte
Haftentlassung gegeben sind, vorl?ufig nicht in Haft genommen
werden dürfen. Bei der Kontrolle der mitgeführten Sachen der
Verbrecher müssen verbotene Dinge beschlagnahmt werden. Sachen, die
nicht zu den Bedarfsartikeln geh?ren, werden vom Gef?ngnis
aufbewahrt oder mit dem Einverst?ndnis der Verbrecher deren
Familienangeh?rigen zurückgegeben. Bei weiblichen H?ftlingen sind
die k?rperliche Untersuchung und die Kontrolle der mitgeführten
Sachen von Volkspolizistinnen durchzuführen. Verbrecher dürfen ihre
Kinder nicht ins Gef?ngnis mitbringen.
Die Inhaftnahme von Verbrechern hat das Gef?ngnis deren
Familienangeh?rigen mitzuteilen. Die Benachrichtigung hat innerhalb
von fünf Tagen nach der Inhaftierung zu erfolgen.
2.
Behandlung von Beschwerden, Anklagen und Anzeigen von
Verbrechern
W?hrend der Vollstreckung der Strafe mu? das Gef?ngnis schriftliche
Beschwerden von Verbrechern rechtzeitig der Volksstaatsanwaltschaft
oder dem Volksgericht zur Behandlung vorlegen und darf sie nicht
zurückhalten. Um Gef?ngnisinsassen eine Beschwerdeführung zu
erleichtern, haben Gef?ngnisse einen Kasten für Beschwerden
einzurichten und jemanden zu bestimmen, der für die ?ffnung des
Kastens verantwortlich ist. Die Volksstaatsanwaltschaft bzw. das
Volksgericht hat innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag, an dem
eine Beschwerde von H?ftlingen zugeht, das Gef?ngnis über deren
Behandlung zu informieren.
Gef?ngnisinsassen haben das Recht, Volkspolizisten oder andere
Mitarbeiter der Haftanstalt wegen gesetzwidriger Handlungen
anzuklagen oder anzuzeigen. Das Gef?ngnis soll die schriftlichen
Anklagen und Anzeigen im Rahmen seiner Zust?ndigkeit rechtzeitig
behandeln. Anklagen und Anzeigen, die nicht in seine Zust?ndigkeit
fallen, sollen rechtzeitig an das Sicherheitsorgan oder die
Volksstaatsanwaltschaft zur Behandlung weitergegeben werden.
3.
Strafvollzug au?erhalb des Gef?ngnisses
Ein Strafvollzug au?erhalb des Gef?ngnisses erfolgt in zwei F?llen:
Erstens, wenn das Volksgericht gem?? den diesbezüglichen
Bestimmungen beschlie?t, die Strafe müsse au?erhalb des
Gef?ngnisses vollstreckt werden, weil der Betreffende an einer
schweren Krankheit leidet und gegen Bürgschaft zur ?rztlichen
Behandlung zu entlassen ist oder wenn es sich um eine schwangere
oder ihr Kind stillende Frau handelt. Zweitens, wenn das
Vollstreckungsorgan w?hrend der Strafvollstreckung nach den
diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen einen Vollzug der
weiteren Strafe au?erhalb des Gef?ngnisses beschlie?t, weil der
Betreffende an einer schweren Krankheit leidet und in Todesgefahr
schwebt, an einer chronischen Krankeit leidet und trotz langer
?rztlicher Behandlung nicht geheilt werden kann, über 60 Jahre alt
und krank ist und für die Gesellschaft keine Gefahr mehr darstellt
oder k?rperbehindert und arbeitsunf?hig ist. Wenn der Strafvollzug
au?erhalb des Gef?ngnisses vom Vollstreckungsorgan beschlossen
wird, mu? das Gef?ngnis dem Verwaltungsorgan der betreffenden
Provinz, des betreffenden autonomen Gebietes oder der betreffenden
regierungsunmittelbaren Stadt einen schriftlichen Vorschlag zur
Genehmigung vorlegen.
Sind die Umst?nde für einen Strafvollzug au?erhalb des Gef?ngnisses
nicht mehr gegeben, ist der Betreffende, wenn der Strafvollzug
au?erhalb des Gef?ngnisses vom Volksgericht beschlossen worden war,
vom Sicherheitsorgan wieder ins Gef?ngnis zu bringen, um dort seine
Strafe weiter zu verbü?en. Wenn der Strafvollzug au?erhalb des
Gef?ngnisses vom Gef?ngnis beschlossen wurde, mu? das
Sicherheitsorgan, das für den Strafvollzug au?erhalb des
Gef?ngnisses verantwortlich ist, dem Gef?ngnis rechtzeitig
mitteilen, da? es den Betreffenden wieder in Haft zu nehmen hat.
Wenn die Strafzeit abgelaufen ist, hat das Gef?ngnis die
Formalit?ten für die Entlassung zu erledigen.
4.
Strafmilderung und bedingte Entlassung
Die Strafmilderung ist eine Ma?nahme, nach der die gesetzliche
Strafe für Verbrecher, die ihre Freiheitsstrafe verbü?en, nach
gesetzlich festgelegten Bedingungen und Verfahren gemildert wird.
Wenn Verurteilte den Bedingungen für eine gesetzliche
Strafmilderung entsprechen, soll das Gef?ngnis dem Volksgericht
einen Vorschlag über eine Strafmilderung unterbreiten, und das
Volksgericht soll innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem es
den schriftlichen Vorschlag erhalten hat, eine Entscheidung
treffen. Wenn es sich um einen komplizierten Fall oder um besondere
Umst?nde handelt, kann die Zeit für die Entscheidungsfindung um
einen Monat verl?ngert werden.
Bei einer bedingten Haftentlassung werden Verurteilte, die w?hrend
des Strafvollzugs den gesetzlich festgelegten Bedingungen
entsprechen, vorzeitig auf Bew?hrung entlassen. Für H?ftlinge, die
den gesetzlich festgelegten Bedingungen für eine bedingte
Haftentlassung entsprechen, unterbreitet das Gef?ngnis aufgrund der
Ergebnisse der Prüfung dem Volksgericht einen Vorschlag über die
bedingte Haftentlassung, und das Volksgericht soll innerhalb eines
Monats nach dem Tag, an dem es den schriftlichen Vorschlag erhalten
hat, eine Entscheidung treffen. Wenn es sich dabei um einen
komplizierten Fall oder um besondere Umst?nde handelt, kann die
Zeit für die Entscheidungsfindung um einen Monat verl?ngert
werden.
5.
Entlassung und Unterbringung
Wenn Straft?ter, die zu einer befristeten Freiheitsstrafe
verurteilt worden waren, ihre Strafe verbü?t haben, hat sie das
Gef?ngnis termingerecht zu entlassen und ihnen einen
Entlassungsschein auszustellen. Au?erdem mu? das Gef?ngnis ein
schriftliches Gutachten über ihre Bew?hrung w?hrend der Verbü?ung
der Gef?ngnisstrafe abgeben und es samt einer Kopie des
Urteilsspruchs dem Sicherheitsorgan des Ortes, wo die
Strafentlassenen unterbracht werden, übergeben.
Die Strafentlassenen haben sich mit ihrem Entlassungsschein bei dem
Sicherheitsorgan des Ortes, wo sie sich niederlassen, zu melden.
Sie haben nun nach dem Gesetz wieder die gleichen Rechte wie die
anderen Bürger.
(6) Die Verwaltung der Angelegenheiten der Gef?ngnisse
Damit sind die konkreten Aktivit?ten der Strafanstalten bei der
Verwaltung der H?ftlinge gemeint. Sie umfassen die folgenden
Aspekte:
1.
Klassifizierungssystem
Es
handelt sich um ein System, nach dem die Strafanstalten die
H?ftlinge nach der Art ihrer Verbrechen und ihrer Freiheitsstrafe,
der Dauer ihrer Strafzeit, ihrer Bew?hrung w?hrend der Umerziehung
sowie ihrem Alter, Geschlecht usw. differenziert einsperren,
verwalten und erziehen.
2.
überwachung und die Anwendung von Zuchtger?ten und Waffen
Die überwachung einschlie?lich der bewaffneten überwachung bezieht
sich auf die Aktivit?ten, die die bewaffnete Volkspolizei zur
Aufrechterhaltung der normalen Ordnung und Sicherheit von
Gef?ngsnissen durchführt, sowie auf die innere Beaufsichtigung,
n?mlich die Beaufsichtigung und Verwaltung der H?ftlinge durch die
Strafanstalten innerhalb des Kordons. Au?erdem sollen die
Strafanstalten und die bewaffnete Polizei die Volksmiliz, die
Organisationen für ?ffentliche Sicherheit und die Bev?lkerung in
der Umgebung von Gef?ngnissen zur Wachsamkeit und n?tigenfalls zur
Gegenwehr anhalten. Wenn Inhaftierte aus dem Gef?ngnis ausbrechen
oder einen Aufstand anzetteln oder wenn Verbrecher au?erhalb des
Gef?ngnisses Gefangene gewaltsam aus dem Gef?ngnis zu befreien
versuchen, sollen sie gemeinsam mit dem Gef?ngnis die Verbrecher
daran hindern bzw. den Aufstand niederwerfen.
Mit den Zuchtger?ten sind Hand- und Fu?schellen gemeint. Sie sind
für gef?hrliche Verbrecher bestimmt. Die Anwendung von Zuchtger?ten
für alte, kranke, k?rperbehinderte und minderj?hrige H?ftlinge ist
normalerweise verboten. Mit Ausnahme von besonderen F?llen darf man
auch für weibliche H?ftlinge keine Zuchtger?te anwenden. Die
Verbrecher, denen Zuchtger?te angelegt worden sind, sollen nicht
mehr an der k?rperlichen Arbeit im Gef?ngnis teilnehmen.
Die Anwendung von Zuchtger?ten mu? der zust?ndige Leiter des
Gef?ngnisses genehmigen. In Notf?llen kann man einem Verbrecher
zuerst Zuchtgef?te anlegen, doch man mu? die notwendige Formalit?t
sofort nachtr?glich erledigen. Die Zeit für das Fesseln von
Verbrechern mit Hand- und Fu?schellen ist, mit Ausnahme von
Verbrechern, die vom Volksgericht zum Tode verurteilt worden sind
und auf die Vollstreckung der Todesstrafe warten, normalerweise auf
sieben Tage bis h?chstens 15 Tage begrenzt.
Die Diensthabenden der bewaffneten Volkspolizei und die
Volkspolizisten des Gef?ngnisse, die die überwachungsaufgabe
übernehmen, dürfen in Notf?llen nach den diesbezüglichen
Bestimmungen des Staates Waffen benutzen.
3.
Korrespondenz und Zusammenkunft
W?hrend der Haftzeit dürfen die H?ftlinge mit anderen
korrespondieren. Die Briefe, die sie erhalten bzw. aufgeben, müssen
aber von der zust?ndigen Abteilung des Gef?ngnisses kontrolliert
werden. Briefe, die die H?ftlinge an die übergeordnete Beh?rde des
Gef?ngnisses und an die Justizbeh?rde schreiben, werden nicht
kontrolliert.
W?hrend der Haftzeit dürfen die H?ftlinge mit ihren
Familienangeh?rigen oder Vormündern zusammentreffen. Mit Leuten, zu
denen sie keine verwandtschaftlichen Beziehungen haben, dürfen sie
prinzipiell nicht zusammentreffen, es sei denn, da? sie in
besonderen F?llen die Genehmigung des Gef?ngnisses erhalten.
Neben normalen Zusammenkünften der H?ftlinge mit ihren
Familienangeh?rigen oder Vormündern kann das Gef?ngnis in
besonderen F?llen sie nach Hause gehen lassen, um ihre
Familienangeh?rigen zu besuchen oder unvorhergesehene Vorf?lle zu
regeln. Die Besuchszeit betr?gt normalerweise drei bis fünf Tage,
in besonderen F?llen bis zu sieben Tage.
4.
Alltagsleben und Hygiene
Die Arbeitszeit erwachsener H?ftlinge betr?gt t?glich acht Stunden.
Wenn die Arbeitszeit wegen der Bedürfnisse der Produktion
verl?ngert werden mu?, ist das von dem zust?ndigen Leiter des
Gef?ngnisses zu genehmigen.
Die Studienzeit von H?ftlingen betr?gt t?glich zwei Stunden.
Garantiert werden mu?, da? sie t?glich mindestens acht Stunden
schlafen k?nnen. Minderj?hrige H?ftlinge arbeiten und lernen
jeweils gleich lang. Ihre t?gliche Schlafzeit soll nicht weniger
als neun Stunden betragen. Man darf sie nicht veranlassen, schwere
k?rperliche Arbeit oder eine produktive Arbeit, die ihre
K?rperkraft übersteigt oder ihrer Gesundheit abtr?glich ist, zu
leisten. Man mu? den H?ftlingen jeden Tag eine bestimmte Zeit für
die kulturelle und sportliche Bet?tigung geben. An gesetzlich
festgelegten Feier- und Ruhetagen haben sie frei.
Den H?ftlingen ist eine Verpflegung anzubieten, die der Norm für
dasselbe T?tigkeitsfeld gleichartiger lokaler staatseigener
Betriebe entspricht. Geld, das für ihre Verpflegung bestimmt ist,
darf nicht veruntreut werden. Die Küche für die H?ftlinge mu? von
hauptamtlichen Kadern verwaltet werden. Sie sollen sich darum
bemühen, die Verpflegung abwechslungsreich zu gestalten und zu
verbessern.
Der Bau der Gef?ngniszellen und der umliegenden Einrichtungen mu?
den besonderen Erfordernissen der Beaufsichtigung und den
staatlichen Normen für Hygiene, Brandschutz und Vorsorge gegen
Erdbeben entsprechen. Die Gef?ngniszellen müssen mit
Heizungsanlagen ausgestattet sein.
Die Gef?ngnisse müssen je nach ihrem Umfang und der Zahl der
H?ftlinge eine Klinik oder ein Krankenhaus einrichten und mit
notwendigen medizinischen Einrichtungen und Medikamenten
ausstatten.
5.
Auszeichnung und Bestrafung
Die Strafanstalten sollen die Bew?hrung der H?ftlinge w?hrend der
Umerziehung durch k?rperliche Arbeit prüfen und vergleichen und
aufgrund der Ergebnisse der Prüfung und des Vergleichs die
H?ftlinge nach den gesetzlich festgelegten Bedingungen und
Verfahren auszeichnen bzw. bestrafen.
Geprüft werden die H?ftlinge bezüglich ihrer Bew?hrung in der
ideologischen Umerziehung, der politischen, kulturellen und
technischen Erziehung, der Einhaltung der Disziplin und der
k?rperlichen Arbeit.
Die Auszeichnung der H?ftlinge hat drei Formen: Belobigung,
materieller Ansporn und Registrierung der Verdienste. Die
Bestrafung hat ebenfalls drei Formen: Verwarnung, Verweis und
Einzelarrest. Die Auszeichnung und Bestrafung der H?ftlinge werden
in ihren Akten vermerkt.