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X. Das Staatsentsch?digungssystem

Die Entsch?digung durch den Staat oder der Schadenersatz durch den Staat für die Verletzung der Rechte ist eine Aktivit?t, in der der Staat die Verantwortung für die Entsch?digung der Verluste, die durch die Verletzung der Rechte von Bürgern verursacht worden sind, übernimmt.

Am 12. Mai 1994 wurde auf dem 8. Nationalen Volkskongre? das ?Entsch?digungsgesetz der Volksrepublik China“ angenommen. In Artikel 2 dieses Gesetzes hei?t es: ?Wenn Staatsorgane oder ihre Mitarbeiter ihre Amtsbefugnisse mi?brauchen, so da? die legitimen Rechte und Interessen von Bürgern, juristischen Personen und Organisationen verletzt werden, haben die Opfer nach diesem Gesetz Anspruch auf Schadenersatz durch den Staat.“

Nach dem Staatsentsch?digungsgesetz gibt es für die Entsch?digung durch den Staat zwei Arten: administrative Entsch?digung und strafrechtliche Entsch?digung.

(1) Administrative Entsch?digung

Die administrative Entsch?digung bezieht sich auf den Schadenersatz, den der Staat für Verluste, die durch die Verletzung der legitimen Rechte und Interessen von Bürgern, juristischen Personen und Organisationen infolge der gesetzwidrigen Ausübung der Amtsbefugnisse durch Verwaltungsorgane und deren Mitarbeiter verursacht worden sind, leistet. Sie ist der Hauptbestandteil der Entsch?digung durch den Staat.

1. Umfang der Entsch?digung

In Artikel 3 und 4 des Entsch?digungsgesetzes ist festgelegt, da? verwaltungsrechtlich Schadenersatz für die folgenden F?lle geleistet werden mu?:

1) Gesetzwidrige Inhaftierung oder gesetzwidrige Ergreifung von administrativen Zwangsma?nahmen zur Beschr?nkung der pers?nlichen Freiheit von Bürgern;

2) Illegaler Freiheitsentzug oder illegale Beraubung der pers?nlichen Freiheit von Bürgern;

3) Verletzung oder Tod von Bürgern, die durch Prügelei oder andere Gewalttaten oder Anstiftung anderer zur Prügelei oder anderen Gewalttaten verursacht worden sind;

4) Verletzung oder Tod von Bürgern, die durch gesetzwidrigen Gebrauch von Waffen und Polizeiger?ten verursacht worden sind;

5) Verletzung oder Tod von Bürgern, die durch andere gesetzwidrige Handlungen verursacht worden sind;

6) Gesetzwidrige Geldstrafen, Aberkennung von Lizenzen, Verpflichtung zur Einstellung der Produktion oder zur Stillegung des Betriebs, Beschlagnahme von Eigentum und andere disziplinarische Ma?nahmen;

7) Gesetzwidrige Konfiskation, Pf?ndung und Einfrierung von Eigentum und andere administrative Zwangsma?nahmen;

8) Gegen die staatlichen Bestimmungen versto?ende Inanspruchnahme von Eigentum und Zuteilung von Gebühren;

9) Andere gesetzwidrige Handlungen, die den Verlust an Eigentum verursacht haben.

In Artikel 5 des Staatsentsch?digungsgesetzes ist auch festgelegt, da? der Staat in den folgenden F?llen die Verantwortung für die administrative Entsch?digung nicht tr?gt:

1) Pers?nliche Handlungen von Mitarbeitern der Verwaltungsorgane, die mit der Ausübung ihrer Amtsbefugnisse nichts zu tun haben;

2) Verluste, die durch die Handlungen von Bürgern, juristischen Personen und anderen Organisationen verursacht worden sind;

3) Gesetzlich festgelegte F?lle.

2. Verwaltungsorgane, die zur Entsch?digung verpflichtet sind

Nach dem Staatsentsch?digungsgesetz sind die folgenden Verwaltungsorgane zur Entsch?digung verpflichtet:

1) Verwaltungsorgane, die oder deren Mitarbeiter durch die Ausübung ihrer Amtsbefugnisse die legitimen Rechte und Interessen von Bürgern, juristischen Personen und Organisationen verletzt und dadurch Verluste verursacht haben;

2) Zwei oder mehr Verwaltungsorgane, die bei der gemeinsamen Ausübung ihrer Amtsbefugnisse die legitimen Rechte und Interessen von Bürgern, juristischen Personen und Organisationen verletzt und dadurch Verluste verursacht haben;

3) Gesetzlich bevollm?chtigte Organisationen, die bei der Ausübung ihrer Macht die legitimen Rechte und Interessen von Bürgern, juristischen Personen und Organisationen verletzt und dadurch Verluste verursacht haben;

4) Von Verwaltungsorganen beauftragte Organisationen oder Individuen, die bei der Ausübung ihrer Macht die legitimen Rechte und Interessen von Bürgern, juristischen Personen und Organisationen verletzt und dadurch Verluste verursacht haben;

5) Verwaltungsorgane, die die Amtsbefugnisse der Organe, die für die Entsch?digung verantwortlich, aber aufgel?st worden sind, weiter ausüben; und Verwaltungsorgane, die letztere aufgel?st haben, wenn es keine anderen Verwaltungsorgane, die deren Amtsbefugnisse weiter ausüben, gibt;

6) Vom überprüfungsorgan überprüfte Verwaltungsorgane, die als erste die Verletzung von Rechten verursacht haben. Wenn der Schaden durch die Entscheidung des überprüfungsorgans erschwert worden ist, soll das überprüfungsorgan den Schadenersatz für den erschwerten Teil des Schadens leisten.

Diejenigen, die eine Entsch?digung beantragen, sollen zuerst bei dem Verwaltungsorgan, das zur Entsch?digung verpflichtet ist, Anspruch auf Schadenersatz erheben. Sie k?nnen ihre Forderung auch in ihrem Antrag auf die überprüfung der administrativen Entsch?digung und in der Schadenersatzklage stellen, aber sie dürfen nicht ohne die Behandlung durch das Verwaltungsorgan, das zur Entsch?digung verpflichtet ist, direkt Klage erheben.

(2) Strafrechtliche Entsch?digung

Die strafrechtliche Entsch?digung bezieht sich auf den Schadenersatz, den der Staat für eine falsche Verhaftung, Inhaftierung und Verurteilung durch Justizorgane leistet.

1. Umfang der Entsch?digung

In Artikel 15 und 16 des Staatsentsch?digungsgesetzes ist festgelegt, da? strafrechtlich Schadenersatz für die folgenden F?lle geleistet werden mu?:

1) Falsche Inhaftierung ohne Corpus Delicti oder ohne Beweise für eine mutma?liche Straftat;

2) Falsche Verhaftung ohne Corpus Delicti;

3) Freisprechung bei der Wiederaufnahme des Falles, wenn das ursprüngliche Urteil bereits vollstreckt worden ist;

4) Verletzung oder Tod von Bürgern, die durch Folter, Prügelei oder andere Gewalttaten oder Anstiftung anderer zur Prügelei und anderen Gewalttaten verursacht worden sind;

5) Verletzung oder Tod von Bürgern, die durch gesetzwidrigen Gebrauch von Waffen und Polizeiger?ten verursacht worden sind;

6) Gesetzwidrige Konfiskation, Pf?ndung und Einfrierung von Eigentum und andere Zwangsma?nahmen;

7) Freisprechung von Verurteilten bei der Wiederaufnahme des Falles, wenn das ursprüngliche Urteil über eine Geldstrafe oder die Beschlagnahme von Eigentum bereits vollstreckt worden ist;

In Artikel 18 des Staatsentsch?digungsgesetzes ist auch festgelegt, da? der Staat in den folgenden F?llen die Verantwortung für die strafrechtliche Entsch?digung nicht tr?gt:

1) Inhaftierung oder Verurteilung zur Freiheitsstrafe aufgrund falscher Aussage oder falscher Beweisstücke von Bürgern;

2) Inhaftierung von Bürgern, die nach den Bestimmungen von Artikeln 14 und 15 des Strafrechts nicht die strafrechtliche Verantwortung tragen;

3) Inhaftierung von Bürgern, die nach den Bestimmungen von Artikel 11 der Strafproze?ordnung nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen;

4) Pers?nliche Handlungen von Mitarbeitern der Organe mit Kompetenzen für polizeiliche Ermittlungen, gerichtliche Untersuchung, Rechtsprechung oder Gef?ngnisverwaltung, die mit der Ausübung ihrer Amtsbefugnisse nichts zu tun haben;

5) Sch?den aufgrund von Selbstverletzung bzw. –verwundung von Bürgern;

6) Andere gesetzlich festgelegte F?lle.

3. Verwaltungsorgane, die zur Entsch?digung verpflichtet sind

Nach dem Staatsentsch?digungsgesetz sind die folgenden Verwaltungsorgane zur Entsch?digung verpflichtet:

1) Organe mit Kompetenzen für polizeiliche Ermittlungen, gerichtliche Untersuchung, Rechtsprechung oder Gef?ngnisverwaltung, die oder deren Mitarbeiter durch die Ausübung ihrer Amtsbefugnisse die legitimen Rechte und Interessen von Bürgern, juristischen Personen und Organisationen verletzt und dadurch Verluste verursacht haben;

2) Organe, die die falsche Entscheidung über die Inhaftierung ohne Corpus Delicti oder ohne Beweise für eine mutma?liche Straftat getroffen haben;

3) Organe, die eine falsche Entscheidung über die Verhaftung ohne Corpus Delicti getroffen haben;

4) Wenn der Verurteilte bei der Wiederaufnahme des Falles für unschuldig erkl?rt wird, so ist das Volksgericht, das das ursprüngliche Urteil gef?llt hat, zur Entsch?digung verpflichtet; wenn der Verurteilte in der Gerichtsverhandlung zweiter Instanz für unschuldig erkl?rt wird, so sind das Volksgericht, das den Fall in erster Instanz verhandelt hat, und das Organ, das die Entscheidung über die Verhaftung getroffen hat, gemeinsam zur Entsch?digung verpflichtet.

Diejenigen, die eine Entsch?digung beantragen, sollen zuerst bei dem Organ, das zur Entsch?digung verpflichtet ist, Anspruch auf Schadenersatz erheben. Wenn sie mit der Summe des Schadenersatzes nicht einverstanden sind oder wenn das Organ nicht innerhalb des festgesetzten Termins den Schadenersatz leistet, k?nnen sie innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des festgesetzten Termins beim übergeordneten Organ eine überprüfung beantragen.

Volksgerichte von der mittleren Ebene aufw?rts richten eine Entsch?digungskommission ein, die sich aus drei bis sieben Richtern zusammensetzt.

Wenn der Antragsteller eine Staatsentsch?digung verlangt, dürfen das Organ, das zur Entsch?digung verpflichtet ist, sowie das überprüfungsorgan und das Volksgericht von ihm keine Gebühren erheben.

4. Der Staat leistet den Schadenersatz haupts?chlich mit Bargeld. Wenn er das Eigentum zurückgeben oder restaurieren kann, soll er das Eigentum zurückgeben und restaurieren. Der Schadenersatz des Staates wird wie folgt berechnet:

1) Im Fall der Verletzung der pers?nlichen Freiheit von Bürgern wird ein Schadenersatz pro Tag nach dem durchschnittlichen Tageslohn der Arbeiter und Angestellten im vorangegangenen Jahr gezahlt.

2) Im Fall der Verletzung des Rechts von Bürgern auf Leben und Gesundheit wird der Schadenersatz wie folgt berechnet:

Im Fall der Verletzung der Gesundheit soll für die ?rztliche Behandlung gezahlt und für die wegen des Vers?umnisses der Arbeit reduzierten Einnahmen entsch?digt werden. Die Entsch?digung für die reduzierten Einnahmen wird nach dem durchschnittlichen Tageslohn der Arbeiter und Angestellten im vorangegangenen Jahr berechnet. Maximal betr?gt sie das Fünffache des durchschnittlichen Lohns der Arbeiter und Angestellten im vorangegangenen Jahr.

Im Fall des g?nzlichen oder teilweisen Verlustes der Arbeitsf?higkeit soll für die ?rztliche Behandlung und die eingetretene Behinderung entsch?digt werden. Die Entsch?digung für die Behinderung ist nach dem Grad des Verlustes der Arbeitsf?higkeit festzulegen. Die Entsch?digung für den teilweisen bzw. g?nzlichen Verlust der Arbeitsf?higkeit betr?gt maximal das Zehn- bzw. Zwangzigfache des durchschnittlichen Jahreslohns der Arbeiter und Angestellten im vorangegangenen Jahr. Im Fall des g?nzlichen Verlustes der Arbeitsf?higkeit mu? noch für die Lebenshaltungskosten der arbeitsunf?higen Personen, die von dem Betroffenen zu unterhalten sind, gezahlt werden.

Im Fall des Todes mu? für den Tod entsch?digt und für die Bestattung gezahlt werden. Insgesamt betr?gt die Entsch?digung das Zwangzigfache des durchschnittlichen Lohns der Arbeiter und Angestellten im vorangegangenen Jahr. Au?erdem mu? für die Lebenshaltungskosten der arbeitsunf?higen Personen, die der Verstorbene zu Lebzeiten unterhalten hat, gezahlt werden.

3) Für Verluste, die durch die Verletzung des Eigentumsrechts von Bürgern, juristischen Personen und anderen Organisationen verursacht worden sind, wird der Schadenersatz nach den folgenden Bestimmungen geleistet:

Im Fall der Auferlegung einer Geldstrafe, der Konfiskation von Verm?gen oder der vorschriftswidrigen Inanspruchnahme von Eigentum und Zuteilung von Gebühren wird das Verm?gen zurückgegeben.

Im Fall der Konfiskation, Pf?ndung oder Einfrierung von Eigentum werden die Konfiskation, Pf?ndung und Einfrierung aufgehoben.

Wenn das zurückzugebende Eigentum besch?digt worden ist, soll es, wenn m?glich, restauriert werden; wenn es nicht restauriert werden kann, soll nach dem Grad des Verlustes eine Entsch?digung gezahlt werden.

Wenn das zurückzugebende Eigentum verloren gegangen ist, wird eine entsprechende Entsch?digung gezahlt.

Wenn das Eigentum versteigert worden ist, wird der Erl?s aus der Versteigerung gezahlt.

Im Fall der Aberkennung von Lizenzen und der Verpflichtung zur Einstellung der Produktion oder zur Stillegung des Betriebs wird für die laufenden Ausgaben w?hrend der Einstellung der Produktion oder der Stillegung des Betriebs entsch?digt.

Im Fall der Verletzung des Eigentumsrechts wird eine Entsch?digung für den direkten Verlust gezahlt.

Die Kosten für die Staatsentsch?digung werden in die Haushaltspl?ne der Regierungen aller Ebenen aufgenommen und jeweils von den Finanzabteilungen aller Ebenen nach dem Finanzverwaltungssystem getragen.

In Artikel 32 des Staatsentsch?digungsgesetzes ist die Frist für die Staatsentsch?digung festgelegt: ?Die Frist für die Staatsentsch?digung, die diejenigen, die Schadenersatzanspruch haben, beantragen, betr?gt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Tag, an dem die Handlungen von Staatsorganen und deren Mitarbeitern bei der Ausübung ihrer Amtsbefugnisse als gesetzwidrig best?tigt worden sind, aber die Haftzeit ist nicht inbegriffen.“

In Artikel 33 des Staatsentsch?digungsgesetzes sind die Prinzipien für die Staatsentsch?digung, die ausl?ndische Staatsangeh?rige, Betriebe oder Organisationen betrifft, festgelegt: ?Dieses Gesetz gilt auch für die Staatsentsch?digung, die Ausl?nder, ausl?ndische Betriebe und Organisationen in der Volksrepublik China von der Volksrepublik China verlangen k?nnen. Wenn das Land, zu dem die o. g. Ausl?nder, Betriebe und Organisationen geh?ren, das Recht von Bürgern, juristischen Personen und anderen Organisationen der Volksrepublik China auf die Forderung nach einer Entsch?digung dieses Landes nicht schützt oder beschr?nkt, behandelt die Volksrepublik China diese Ausl?nder, Betriebe und Organisationen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit.“ Diese prinzipielle Bestimmung verk?rpert den Respekt Chinas vor den Rechten der Ausl?nder, ausl?ndischen Betriebe und Organisationen. Zugleich tr?gt sie dazu bei, die Souver?nit?t und Würde Chinas zu schützen.

8) In Artikel 14 und 24 des Staatsentsch?digungsgesetzes ist das Recht des Staates auf die Rückgewinnung des Schadenersatzes für administrative bzw. strafrechtliche Entsch?digung festgelegt: ?Nachdem die Organe, die zur Entsch?digung verpflichtet sind, den Schadenersatz geleistet haben, sollen sie die Mitarbeiter, die vors?tzlich oder schwerwiegende Fehler begangen haben, oder die von ihnen beauftragten Organisationen oder Individuen verpflichten, teilweise oder ganz die Kosten für die Entsch?digung zu tragen.“ ?Nachdem die Organe, die zur Entsch?digung verpflichtet sind, den Schadenersatz geleistet haben, sollen sie in einem der folgenden F?lle von den betreffenden Mitarbeitern verlangen, die Kosten für die Entsch?digung ganz oder teilweise rückzuerstatten: (1) Verletzung oder Tod von Bürgern, verursacht durch Folter, Prügelei oder andere Gewalttaten oder Anstiftung anderer zur Prügelei und anderen Gewalttaten; Verletzung oder Tod von Bürgern, verursacht durch gesetzwidrigen Gebrauch von Waffen und Polizeiger?ten; (2) Freisprechung des Verurteilten bei der Wiederaufnahme des Falles, nachdem das ursprüngliche Urteil über eine Geldstrafe oder die Beschlagnahme von Eigentum bereits vollstreckt worden ist.“

 

 
 
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