Die Entsch?digung durch den Staat oder der Schadenersatz durch den
Staat für die Verletzung der Rechte ist eine Aktivit?t, in der der
Staat die Verantwortung für die Entsch?digung der Verluste, die
durch die Verletzung der Rechte von Bürgern verursacht worden sind,
übernimmt.
Am
12. Mai 1994 wurde auf dem 8. Nationalen Volkskongre? das
?Entsch?digungsgesetz der Volksrepublik China“ angenommen. In
Artikel 2 dieses Gesetzes hei?t es: ?Wenn Staatsorgane oder ihre
Mitarbeiter ihre Amtsbefugnisse mi?brauchen, so da? die legitimen
Rechte und Interessen von Bürgern, juristischen Personen und
Organisationen verletzt werden, haben die Opfer nach diesem Gesetz
Anspruch auf Schadenersatz durch den Staat.“
Nach dem Staatsentsch?digungsgesetz gibt es für die Entsch?digung
durch den Staat zwei Arten: administrative Entsch?digung und
strafrechtliche Entsch?digung.
(1) Administrative Entsch?digung
Die administrative Entsch?digung bezieht sich auf den
Schadenersatz, den der Staat für Verluste, die durch die Verletzung
der legitimen Rechte und Interessen von Bürgern, juristischen
Personen und Organisationen infolge der gesetzwidrigen Ausübung der
Amtsbefugnisse durch Verwaltungsorgane und deren Mitarbeiter
verursacht worden sind, leistet. Sie ist der Hauptbestandteil der
Entsch?digung durch den Staat.
1.
Umfang der Entsch?digung
In
Artikel 3 und 4 des Entsch?digungsgesetzes ist festgelegt, da?
verwaltungsrechtlich Schadenersatz für die folgenden F?lle
geleistet werden mu?:
1)
Gesetzwidrige Inhaftierung oder gesetzwidrige Ergreifung von
administrativen Zwangsma?nahmen zur Beschr?nkung der pers?nlichen
Freiheit von Bürgern;
2)
Illegaler Freiheitsentzug oder illegale Beraubung der pers?nlichen
Freiheit von Bürgern;
3)
Verletzung oder Tod von Bürgern, die durch Prügelei oder andere
Gewalttaten oder Anstiftung anderer zur Prügelei oder anderen
Gewalttaten verursacht worden sind;
4)
Verletzung oder Tod von Bürgern, die durch gesetzwidrigen Gebrauch
von Waffen und Polizeiger?ten verursacht worden sind;
5)
Verletzung oder Tod von Bürgern, die durch andere gesetzwidrige
Handlungen verursacht worden sind;
6)
Gesetzwidrige Geldstrafen, Aberkennung von Lizenzen, Verpflichtung
zur Einstellung der Produktion oder zur Stillegung des Betriebs,
Beschlagnahme von Eigentum und andere disziplinarische
Ma?nahmen;
7)
Gesetzwidrige Konfiskation, Pf?ndung und Einfrierung von Eigentum
und andere administrative Zwangsma?nahmen;
8)
Gegen die staatlichen Bestimmungen versto?ende Inanspruchnahme von
Eigentum und Zuteilung von Gebühren;
9)
Andere gesetzwidrige Handlungen, die den Verlust an Eigentum
verursacht haben.
In
Artikel 5 des Staatsentsch?digungsgesetzes ist auch festgelegt, da?
der Staat in den folgenden F?llen die Verantwortung für die
administrative Entsch?digung nicht tr?gt:
1)
Pers?nliche Handlungen von Mitarbeitern der Verwaltungsorgane, die
mit der Ausübung ihrer Amtsbefugnisse nichts zu tun haben;
2)
Verluste, die durch die Handlungen von Bürgern, juristischen
Personen und anderen Organisationen verursacht worden sind;
3)
Gesetzlich festgelegte F?lle.
2.
Verwaltungsorgane, die zur Entsch?digung verpflichtet sind
Nach dem Staatsentsch?digungsgesetz sind die folgenden
Verwaltungsorgane zur Entsch?digung verpflichtet:
1)
Verwaltungsorgane, die oder deren Mitarbeiter durch die Ausübung
ihrer Amtsbefugnisse die legitimen Rechte und Interessen von
Bürgern, juristischen Personen und Organisationen verletzt und
dadurch Verluste verursacht haben;
2)
Zwei oder mehr Verwaltungsorgane, die bei der gemeinsamen Ausübung
ihrer Amtsbefugnisse die legitimen Rechte und Interessen von
Bürgern, juristischen Personen und Organisationen verletzt und
dadurch Verluste verursacht haben;
3)
Gesetzlich bevollm?chtigte Organisationen, die bei der Ausübung
ihrer Macht die legitimen Rechte und Interessen von Bürgern,
juristischen Personen und Organisationen verletzt und dadurch
Verluste verursacht haben;
4)
Von Verwaltungsorganen beauftragte Organisationen oder Individuen,
die bei der Ausübung ihrer Macht die legitimen Rechte und
Interessen von Bürgern, juristischen Personen und Organisationen
verletzt und dadurch Verluste verursacht haben;
5)
Verwaltungsorgane, die die Amtsbefugnisse der Organe, die für die
Entsch?digung verantwortlich, aber aufgel?st worden sind, weiter
ausüben; und Verwaltungsorgane, die letztere aufgel?st haben, wenn
es keine anderen Verwaltungsorgane, die deren Amtsbefugnisse weiter
ausüben, gibt;
6)
Vom überprüfungsorgan überprüfte Verwaltungsorgane, die als erste
die Verletzung von Rechten verursacht haben. Wenn der Schaden durch
die Entscheidung des überprüfungsorgans erschwert worden ist, soll
das überprüfungsorgan den Schadenersatz für den erschwerten Teil
des Schadens leisten.
Diejenigen, die eine Entsch?digung beantragen, sollen zuerst bei
dem Verwaltungsorgan, das zur Entsch?digung verpflichtet ist,
Anspruch auf Schadenersatz erheben. Sie k?nnen ihre Forderung auch
in ihrem Antrag auf die überprüfung der administrativen
Entsch?digung und in der Schadenersatzklage stellen, aber sie
dürfen nicht ohne die Behandlung durch das Verwaltungsorgan, das
zur Entsch?digung verpflichtet ist, direkt Klage erheben.
(2) Strafrechtliche Entsch?digung
Die strafrechtliche Entsch?digung bezieht sich auf den
Schadenersatz, den der Staat für eine falsche Verhaftung,
Inhaftierung und Verurteilung durch Justizorgane leistet.
1.
Umfang der Entsch?digung
In
Artikel 15 und 16 des Staatsentsch?digungsgesetzes ist festgelegt,
da? strafrechtlich Schadenersatz für die folgenden F?lle geleistet
werden mu?:
1)
Falsche Inhaftierung ohne Corpus Delicti oder ohne Beweise für eine
mutma?liche Straftat;
2)
Falsche Verhaftung ohne Corpus Delicti;
3)
Freisprechung bei der Wiederaufnahme des Falles, wenn das
ursprüngliche Urteil bereits vollstreckt worden ist;
4)
Verletzung oder Tod von Bürgern, die durch Folter, Prügelei oder
andere Gewalttaten oder Anstiftung anderer zur Prügelei und anderen
Gewalttaten verursacht worden sind;
5)
Verletzung oder Tod von Bürgern, die durch gesetzwidrigen Gebrauch
von Waffen und Polizeiger?ten verursacht worden sind;
6)
Gesetzwidrige Konfiskation, Pf?ndung und Einfrierung von Eigentum
und andere Zwangsma?nahmen;
7)
Freisprechung von Verurteilten bei der Wiederaufnahme des Falles,
wenn das ursprüngliche Urteil über eine Geldstrafe oder die
Beschlagnahme von Eigentum bereits vollstreckt worden ist;
In
Artikel 18 des Staatsentsch?digungsgesetzes ist auch festgelegt,
da? der Staat in den folgenden F?llen die Verantwortung für die
strafrechtliche Entsch?digung nicht tr?gt:
1)
Inhaftierung oder Verurteilung zur Freiheitsstrafe aufgrund
falscher Aussage oder falscher Beweisstücke von Bürgern;
2)
Inhaftierung von Bürgern, die nach den Bestimmungen von Artikeln 14
und 15 des Strafrechts nicht die strafrechtliche Verantwortung
tragen;
3)
Inhaftierung von Bürgern, die nach den Bestimmungen von Artikel 11
der Strafproze?ordnung nicht strafrechtlich verfolgt werden
dürfen;
4)
Pers?nliche Handlungen von Mitarbeitern der Organe mit Kompetenzen
für polizeiliche Ermittlungen, gerichtliche Untersuchung,
Rechtsprechung oder Gef?ngnisverwaltung, die mit der Ausübung ihrer
Amtsbefugnisse nichts zu tun haben;
5)
Sch?den aufgrund von Selbstverletzung bzw. –verwundung von
Bürgern;
6)
Andere gesetzlich festgelegte F?lle.
3.
Verwaltungsorgane, die zur Entsch?digung verpflichtet sind
Nach dem Staatsentsch?digungsgesetz sind die folgenden
Verwaltungsorgane zur Entsch?digung verpflichtet:
1)
Organe mit Kompetenzen für polizeiliche Ermittlungen, gerichtliche
Untersuchung, Rechtsprechung oder Gef?ngnisverwaltung, die oder
deren Mitarbeiter durch die Ausübung ihrer Amtsbefugnisse die
legitimen Rechte und Interessen von Bürgern, juristischen Personen
und Organisationen verletzt und dadurch Verluste verursacht
haben;
2)
Organe, die die falsche Entscheidung über die Inhaftierung ohne
Corpus Delicti oder ohne Beweise für eine mutma?liche Straftat
getroffen haben;
3)
Organe, die eine falsche Entscheidung über die Verhaftung ohne
Corpus Delicti getroffen haben;
4)
Wenn der Verurteilte bei der Wiederaufnahme des Falles für
unschuldig erkl?rt wird, so ist das Volksgericht, das das
ursprüngliche Urteil gef?llt hat, zur Entsch?digung verpflichtet;
wenn der Verurteilte in der Gerichtsverhandlung zweiter Instanz für
unschuldig erkl?rt wird, so sind das Volksgericht, das den Fall in
erster Instanz verhandelt hat, und das Organ, das die Entscheidung
über die Verhaftung getroffen hat, gemeinsam zur Entsch?digung
verpflichtet.
Diejenigen, die eine Entsch?digung beantragen, sollen zuerst bei
dem Organ, das zur Entsch?digung verpflichtet ist, Anspruch auf
Schadenersatz erheben. Wenn sie mit der Summe des Schadenersatzes
nicht einverstanden sind oder wenn das Organ nicht innerhalb des
festgesetzten Termins den Schadenersatz leistet, k?nnen sie
innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des festgesetzten Termins beim
übergeordneten Organ eine überprüfung beantragen.
Volksgerichte von der mittleren Ebene aufw?rts richten eine
Entsch?digungskommission ein, die sich aus drei bis sieben Richtern
zusammensetzt.
Wenn der Antragsteller eine Staatsentsch?digung verlangt, dürfen
das Organ, das zur Entsch?digung verpflichtet ist, sowie das
überprüfungsorgan und das Volksgericht von ihm keine Gebühren
erheben.
4.
Der Staat leistet den Schadenersatz haupts?chlich mit Bargeld. Wenn
er das Eigentum zurückgeben oder restaurieren kann, soll er das
Eigentum zurückgeben und restaurieren. Der Schadenersatz des
Staates wird wie folgt berechnet:
1)
Im Fall der Verletzung der pers?nlichen Freiheit von Bürgern wird
ein Schadenersatz pro Tag nach dem durchschnittlichen Tageslohn der
Arbeiter und Angestellten im vorangegangenen Jahr gezahlt.
2)
Im Fall der Verletzung des Rechts von Bürgern auf Leben und
Gesundheit wird der Schadenersatz wie folgt berechnet:
Im
Fall der Verletzung der Gesundheit soll für die ?rztliche
Behandlung gezahlt und für die wegen des Vers?umnisses der Arbeit
reduzierten Einnahmen entsch?digt werden. Die Entsch?digung für die
reduzierten Einnahmen wird nach dem durchschnittlichen Tageslohn
der Arbeiter und Angestellten im vorangegangenen Jahr berechnet.
Maximal betr?gt sie das Fünffache des durchschnittlichen Lohns der
Arbeiter und Angestellten im vorangegangenen Jahr.
Im
Fall des g?nzlichen oder teilweisen Verlustes der Arbeitsf?higkeit
soll für die ?rztliche Behandlung und die eingetretene Behinderung
entsch?digt werden. Die Entsch?digung für die Behinderung ist nach
dem Grad des Verlustes der Arbeitsf?higkeit festzulegen. Die
Entsch?digung für den teilweisen bzw. g?nzlichen Verlust der
Arbeitsf?higkeit betr?gt maximal das Zehn- bzw. Zwangzigfache des
durchschnittlichen Jahreslohns der Arbeiter und Angestellten im
vorangegangenen Jahr. Im Fall des g?nzlichen Verlustes der
Arbeitsf?higkeit mu? noch für die Lebenshaltungskosten der
arbeitsunf?higen Personen, die von dem Betroffenen zu unterhalten
sind, gezahlt werden.
Im
Fall des Todes mu? für den Tod entsch?digt und für die Bestattung
gezahlt werden. Insgesamt betr?gt die Entsch?digung das
Zwangzigfache des durchschnittlichen Lohns der Arbeiter und
Angestellten im vorangegangenen Jahr. Au?erdem mu? für die
Lebenshaltungskosten der arbeitsunf?higen Personen, die der
Verstorbene zu Lebzeiten unterhalten hat, gezahlt werden.
3)
Für Verluste, die durch die Verletzung des Eigentumsrechts von
Bürgern, juristischen Personen und anderen Organisationen
verursacht worden sind, wird der Schadenersatz nach den folgenden
Bestimmungen geleistet:
Im
Fall der Auferlegung einer Geldstrafe, der Konfiskation von
Verm?gen oder der vorschriftswidrigen Inanspruchnahme von Eigentum
und Zuteilung von Gebühren wird das Verm?gen zurückgegeben.
Im
Fall der Konfiskation, Pf?ndung oder Einfrierung von Eigentum
werden die Konfiskation, Pf?ndung und Einfrierung aufgehoben.
Wenn das zurückzugebende Eigentum besch?digt worden ist, soll es,
wenn m?glich, restauriert werden; wenn es nicht restauriert werden
kann, soll nach dem Grad des Verlustes eine Entsch?digung gezahlt
werden.
Wenn das zurückzugebende Eigentum verloren gegangen ist, wird eine
entsprechende Entsch?digung gezahlt.
Wenn das Eigentum versteigert worden ist, wird der Erl?s aus der
Versteigerung gezahlt.
Im
Fall der Aberkennung von Lizenzen und der Verpflichtung zur
Einstellung der Produktion oder zur Stillegung des Betriebs wird
für die laufenden Ausgaben w?hrend der Einstellung der Produktion
oder der Stillegung des Betriebs entsch?digt.
Im
Fall der Verletzung des Eigentumsrechts wird eine Entsch?digung für
den direkten Verlust gezahlt.
Die Kosten für die Staatsentsch?digung werden in die Haushaltspl?ne
der Regierungen aller Ebenen aufgenommen und jeweils von den
Finanzabteilungen aller Ebenen nach dem Finanzverwaltungssystem
getragen.
In
Artikel 32 des Staatsentsch?digungsgesetzes ist die Frist für die
Staatsentsch?digung festgelegt: ?Die Frist für die
Staatsentsch?digung, die diejenigen, die Schadenersatzanspruch
haben, beantragen, betr?gt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Tag, an
dem die Handlungen von Staatsorganen und deren Mitarbeitern bei der
Ausübung ihrer Amtsbefugnisse als gesetzwidrig best?tigt worden
sind, aber die Haftzeit ist nicht inbegriffen.“
In
Artikel 33 des Staatsentsch?digungsgesetzes sind die Prinzipien für
die Staatsentsch?digung, die ausl?ndische Staatsangeh?rige,
Betriebe oder Organisationen betrifft, festgelegt: ?Dieses Gesetz
gilt auch für die Staatsentsch?digung, die Ausl?nder, ausl?ndische
Betriebe und Organisationen in der Volksrepublik China von der
Volksrepublik China verlangen k?nnen. Wenn das Land, zu dem die o.
g. Ausl?nder, Betriebe und Organisationen geh?ren, das Recht von
Bürgern, juristischen Personen und anderen Organisationen der
Volksrepublik China auf die Forderung nach einer Entsch?digung
dieses Landes nicht schützt oder beschr?nkt, behandelt die
Volksrepublik China diese Ausl?nder, Betriebe und Organisationen
nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit.“ Diese prinzipielle
Bestimmung verk?rpert den Respekt Chinas vor den Rechten der
Ausl?nder, ausl?ndischen Betriebe und Organisationen. Zugleich
tr?gt sie dazu bei, die Souver?nit?t und Würde Chinas zu
schützen.
8)
In Artikel 14 und 24 des Staatsentsch?digungsgesetzes ist das Recht
des Staates auf die Rückgewinnung des Schadenersatzes für
administrative bzw. strafrechtliche Entsch?digung festgelegt:
?Nachdem die Organe, die zur Entsch?digung verpflichtet sind, den
Schadenersatz geleistet haben, sollen sie die Mitarbeiter, die
vors?tzlich oder schwerwiegende Fehler begangen haben, oder die von
ihnen beauftragten Organisationen oder Individuen verpflichten,
teilweise oder ganz die Kosten für die Entsch?digung zu tragen.“
?Nachdem die Organe, die zur Entsch?digung verpflichtet sind, den
Schadenersatz geleistet haben, sollen sie in einem der folgenden
F?lle von den betreffenden Mitarbeitern verlangen, die Kosten für
die Entsch?digung ganz oder teilweise rückzuerstatten: (1)
Verletzung oder Tod von Bürgern, verursacht durch Folter, Prügelei
oder andere Gewalttaten oder Anstiftung anderer zur Prügelei und
anderen Gewalttaten; Verletzung oder Tod von Bürgern, verursacht
durch gesetzwidrigen Gebrauch von Waffen und Polizeiger?ten; (2)
Freisprechung des Verurteilten bei der Wiederaufnahme des Falles,
nachdem das ursprüngliche Urteil über eine Geldstrafe oder die
Beschlagnahme von Eigentum bereits vollstreckt worden ist.“